Förderinitative Abfallvermeidung 2011
Die neue Einreichfrist für das Jahr 2011 hat begonnen! Gefördert werden Projekte, die zur Vermeidung von Abfällen beitragen. Für Projekte in Wien stellt die Stadt wieder 100.000 Euro zusätzlich zur Verfügung
Im Rahmen der Förderinitiative Abfallvermeidung fördert die Stadt Wien bereits zum siebten Mal gemeinsam mit dem ARA System , der Wirtschaftskammer Österreich und dem Land Niederösterreich Projekte, die zu einer Vermeidung von Abfällen führen. Für Projekte in Wien stellt die Stadt wieder 100.000 Euro zusätzlich zur Verfügung.
Zielgruppen
Mit der Förderinitiative Abfallvermeidung sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, kommunale Dienststellen und Betriebe sowie Vereine, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen angesprochen werden. Diese Zielgruppen haben die Möglichkeit, Projekte einzureichen, die zu einer dauerhaften Vermeidung von Abfällen beitragen.
Förderungswürdige Maßnahmen
Maßnahmen, die gefördert werden, können dabei sehr unterschiedlichen Charakter besitzen: Gefördert wird z.B. die Vermeidung von Einsatzstoffen und Betriebsmitteln, die sich auf die Abfallqualität des Produkts und / oder allfälliger Nebenprodukte auswirken. Auch Maßnahmen zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten können gefördert werden. Darüber hinaus stellen die Reduktion von Produktions- und Verpackungsabfällen sowie die Optimierung der Logistik zur Abfallvermeidung förderungswürdige Kriterien dar. Interessante Ansätze ergeben sich auch durch den Ersatz von Produkte durch Dienstleistungen. Weitere förderungswürdige Projekte umfassen Bewusstseinsbildung, Weiterbildungsmaßnahmen oder den Aufbau von geeigneten Netzwerken zu Abfallvermeidung
Beispiele für geförderte Projekte in Wien
Einreichfrist
Die Einreichfrist zur Förderinitiative Abfallvermeidung 2011 endet am 21. Oktober 2011. Sobald die förderungswürdigen Projekte ermittelt worden sind, werden die TeilnehmerInnen informiert. Projekte können auch im Nachhinein eingereicht werden, wenn der Projektstart nicht länger als bis zum 21. Oktober 2010 zurückliegt. Die Projektumsetzung muss innerhalb von einem Jahr nach Förderzusage erfolgen. In begründeten Fällen kann durch die KPC eine Fristverlängerung erteilt werden.
Förderungshöhe
In der Regel beträgt die Förderung 30 Prozent der abfallrelevanten Projektkosten maximal 30.000 Euro. Als Mindestförderung ist ein Betrag in der Höhe von 2.000 Euro vorgesehen, jedoch maximal 100 Prozent der Investitionskosten.
Die Jury behält sich vor, den Fördersatz bei NGOs, Schulen sowie gemeinnützigen Vereinen auf bis zu 90 Prozent anzuheben. Falls keine Eigenmittel vorhanden sind, könnte auch auf 100 Prozent erhöht werden. Besonders innovative Projekte können mit einem Zuschlag belohnt werden.
Die Förderung wird einmalig als nicht rückzahlbarer Zuschuss nach Umsetzung des Projekts ausgezahlt.
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