Einreichfrist Förderungsinitative Abfallvermeidung 2011
Am 21. Oktober 2011 endet die Einreichfrist für die Förderungsinitiative Abfallvermeidung! Reichen Sie jetzt Ihre Projekt zur Abfallvermeidung ein!
In nur wenigen Tagen – am 21. Oktober 2011 – endet die Einreichfrist für die Förderungsinitiative Abfallvermeidung. Reichen Sie jetzt Ihre Projekte ein und erhalten Sie mit etwas Glück eine Förderung in Höhe von 30 Prozent der abfallrelevanten Projektkosten!
Förderschwerpunkte
Bereits zum siebten Mal fördert die Stadt Wien im Rahmen der Förderungsinitiative Abfallvermeidung gemeinsam mit dem ARA System, der Wirtschaftskammer Österreich und dem Land Niederösterreich Projekte, die zu einer Vermeidung von Abfällen führen. Für Projekte in Wien stellt die Stadt wieder 100.000 Euro zusätzlich zur Verfügung.
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Als förderungswürdig gelten Maßnahmen, die zur Vermeidung von Einsatzstoffen und Betriebsmitteln führen, die sich auf die Abfallqualität des Produkts und beziehungsweise oder allfälliger Nebenprodukte auswirken (zum Beispiel Ecodesign), zu einer Verlängerung der Lebensdauer von Produkten führen durch den Ersatz von Produkten durch Dienstleistung zu Abfallvermeidung führen zu einer Reduktion von Produktionsabfällen beziehungsweise Verpackungsabfällen führen, durch Optimierung der Logistik zur Abfallvermeidung beitragen, durch Bewusstseinsbildung, Weiterbildungs- maßnahmen beziehungsweise durch den Aufbau von geeigneten Netzwerken Abfallvermeidung bewirken.
Zielgruppen
Mit der Förderungsinitiative Abfallvermeidung sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, kommunale Dienststellen und Betriebe sowie Vereine, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen angesprochen werden. Diese Zielgruppen haben die Möglichkeit, Projekte einzureichen, die zu einer dauerhaften Vermeidung von Abfällen beitragen.
Einreichfrist
Die Einreichfrist zur Förderungsinitiative Abfallvermeidung 2011 endet am 21. Oktober 2011. Sobald die förderungswürdigen Projekte ermittelt worden sind, werden die TeilnehmerInnen informiert. Projekte können auch im Nachhinein eingereicht werden, wenn der Projektstart nicht länger als bis zum 21. Oktober 2010 zurückliegt. Die Projektumsetzung muss innerhalb von einem Jahr nach Förderzusage erfolgen. In begründeten Fällen kann durch die KPC eine Fristverlängerung erteilt werden.
Förderungshöhe
In der Regel beträgt die Förderung 30 Prozent der abfallrelevanten Projektkosten maximal 30.000 Euro. Als Mindestförderung ist ein Betrag in der Höhe von 2.000 Euro vorgesehen, jedoch maximal 100 Prozent der Investitionskosten.
Die Jury behält sich vor, den Fördersatz bei NGOs, Schulen sowie gemeinnützigen Vereinen auf bis zu 90 Prozent anzuheben. Falls keine Eigenmittel vorhanden sind, könnte auch auf 100 Prozent erhöht werden. Besonders innovative Projekte können mit einem Zuschlag belohnt werden.
Die Förderung wird einmalig als nicht rückzahlbarer Zuschuss nach Umsetzung des Projekts ausgezahlt.



